„Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“ heißt es in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Recht der Eltern, an der Gestaltung unserer Schule mitzuwirken, hat der Gesetzgeber im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) festgelegt (§§ 62 ff. SchulG). Die Gremien, in denen Eltern an unserer Schule mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vor-sitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein: Stundenplan, Unterrichtsinhalte, Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, Arbeitsgemeinschaften, Förder-/Forderunterricht, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, Erziehungsschwierigkeiten, Mitarbeit von Eltern, Unternehmungen der Klasse / der Schule (Schulfahrten, Schulfeste, Klassenfahrt, Klassenfest, Unterrichtsgänge…), Besonderheiten, z.B.: Vergleichsarbeiten, Schreibschrift, Unterrichtsorganisation, Schulische Entwicklung, Einführung Noten, Sexualerziehung, Verkehrserziehung, Schwimmunterricht…

Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen oder sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen. Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit erläutern.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder Stellvertreter. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpfleg- schaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.

Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. An Grundschulen mit Teilstandorten kann die Schulkonferenz neben der Schulpflegschaft Teilschulpflegschaften einrichten.

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich jeweils zur Hälfte aus den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder.

Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Angelegenheiten: Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, Festlegung der beweglichen Ferientage, Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage, Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Organisation der Schuleingangsphase, Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts, Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind, Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen, Information und Beratung, Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen, Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen, Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring, Schulhaushalt, Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters, Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften, Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses, Besondere Formen der Mitwirkung, Mitwirkung beim Schulträger, Erlass einer Schulordnung, Ausnahmen vom Alkoholverbot, Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen, Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung. Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag.

Zusammenarbeit mit Eltern

Neben den offiziellen Gremien der Elternmitwirkung ist uns eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig. Eine gute Zusammenarbeit ist im Interesse und zum Wohle der Kinder und unterstützt unsere Erziehungsarbeit. Für die Kinder ist es leichter, in der Schule zu lernen, wenn sie spüren, dass die Eltern der Schule positiv gegenüberstehen.

Die Zusammenarbeit ist geprägt durch:

  • Lehrer und Eltern ziehen an einem Strang.
  • Lehrer und Eltern reden offen miteinander.
  • Lehrer und Eltern gehen rechtzeitig aufeinander zu, um eventuelle Schwierigkeiten rechtzeitig in den Griff zu bekommen.
  • Lehrer und Eltern bleiben in einem dauerhaften Kontakt.
  • Lehrer und Eltern unterstützen die Kinder bestmöglich.

Alle Eltern werden regelmäßig informiert und beraten (siehe 3.7 Beratungskonzept).                                                            

Wir freuen uns über engagierte Eltern. Durch folgende Aktivitäten und Angebote möchten wir eine gute Elternarbeit anregen und fördern:

  • Eltern können nach vorheriger Anmeldung im Unterricht ihrer Kinder hospitieren. Hierbei lernen sie unseren Unterricht kennen und können beobachten, wie ihr Kind in der Gemeinschaft mit anderen lernt.
  • Eltern planen und gestalten Schulfeste, Projekt- und Sporttage, Bundesjugendspiele, Klassenfeiern… mit.
  • Eltern unterstützen den Unterricht während der Schulzeit als Leseeltern, als Helfer im Kunstunterricht oder beim Radfahrtraining.
  • Eltern organisieren in regelmäßigen Abständen ein gemeinsames Frühstück für die Kinder.
  • Eltern organisieren die Schülerbücherei, wo sich die Kinder regelmäßig Bücher zum Lesen ausleihen können.

Eltern begleiten Klassen oder die ganze Schule bei Ausflügen.